{"id":211,"date":"2014-11-03T10:07:08","date_gmt":"2014-11-03T08:07:08","guid":{"rendered":"http:\/\/mathias-eimann.de\/neu\/?page_id=211"},"modified":"2014-11-03T11:28:07","modified_gmt":"2014-11-03T09:28:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mathias-eimann.de\/neu\/contact\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"art-PostContent\">\n<div class=\"art-article\">\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>1. Urheberrecht und Nutzungsrechte<\/p>\n<p>1.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.<\/p>\n<p>1.2. Alle Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach \u00a7 2 UrhG erforderliche Sch\u00f6pfungsh\u00f6he nicht erreicht ist.<\/p>\n<p>1.3. Die Entw\u00fcrfe und Werkzeichnungen d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion ver\u00e4ndert werden. Jede Nachahmung \u2013 auch von Teilen \u2013 ist unzul\u00e4ssig. Ist eine Verg\u00fctung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag AGD f\u00fcr Designleistungen \u00fcbliche Verg\u00fctung als vereinbart.<\/p>\n<p>1.4. Der Designer \u00fcbertr\u00e4gt dem Auftraggeber die f\u00fcr den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht \u00fcbertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Verg\u00fctung \u00fcber.<\/p>\n<p>1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines h\u00f6heren Schadens betr\u00e4gt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag f\u00fcr Designleistungen AGD \u00fcblichen Verg\u00fctung. Das Recht einen h\u00f6heren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>1.6. Vorschl\u00e4ge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die H\u00f6he der Verg\u00fctung. Sie begr\u00fcnden kein Miturheberrecht.<\/p>\n<p>2. Verg\u00fctung<\/p>\n<p>2.1. Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Verg\u00fctung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages f\u00fcr Designleistungen AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Verg\u00fctungen sind Nettobetr\u00e4ge, die zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind.<\/p>\n<p>2.2. Werden keine Nutzungsrechte einger\u00e4umt und nur Entw\u00fcrfe und\/oder Reinzeichnungen geliefert, entf\u00e4llt die Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung.<\/p>\n<p>2.3. Werden die Entw\u00fcrfe sp\u00e4ter, oder in gr\u00f6\u00dferem Umfang als urspr\u00fcnglich vorgesehen, genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung nachtr\u00e4glich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der h\u00f6heren Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung und der urspr\u00fcnglich gezahlten zu verlangen.<\/p>\n<p>2.4. Die Anfertigung von Entw\u00fcrfen und s\u00e4mtliche sonstige T\u00e4tigkeiten, die der Designer dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>3. F\u00e4lligkeit der Verg\u00fctung<\/p>\n<p>3.1. Die Verg\u00fctung ist bei Ablieferung des Werkes f\u00e4llig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles f\u00e4llig. Erstreckt sich ein Auftrag \u00fcber l\u00e4ngere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zul\u00e4ssig, und zwar, sofern nicht anders vereinbart, 1\/3 der Gesamtverg\u00fctung bei Auftragserteilung, 1\/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1\/3 nach Ablieferung.<\/p>\n<p>3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in H\u00f6he des aktuellen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen h\u00f6heren Schadens bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten<\/p>\n<p>4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder \u00c4nderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Druck\u00fcberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag f\u00fcr Design-Leistungen AGD gesondert berechnet.<\/p>\n<p>4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserf\u00fcllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.<\/p>\n<p>4.3. Soweit im Einzelfall Vertr\u00e4ge \u00fcber Fremdleistungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverh\u00e4ltnis von s\u00e4mtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die \u00dcbernahme der Kosten.<\/p>\n<p>4.4. Auslagen f\u00fcr technische Nebenkosten, insbesondere f\u00fcr spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.<\/p>\n<p>4.5. Reisekosten und Spesen f\u00fcr Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.<\/p>\n<p>5. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>5.1. An Entw\u00fcrfen und Reinzeichungen werden nur Nutzungsrechte einger\u00e4umt, nicht jedoch Eigentumsrechte \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbesch\u00e4digt zur\u00fcckzugeben, falls nicht ausdr\u00fccklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Besch\u00e4digung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers.<\/p>\n<p>5.4. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. W\u00fcnscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu verg\u00fcten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verf\u00fcgung gestellt, d\u00fcrfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>6. Korrektur, Produktions\u00fcberwachung und Belegmuster<\/p>\n<p>6.1. Vor Ausf\u00fchrung der Vervielf\u00e4ltigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.<\/p>\n<p>6.2. Die Produktions\u00fcberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei \u00dcbernahme der Produktions\u00fcberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet f\u00fcr Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>6.3. Von allen vervielf\u00e4ltigten Arbeiten \u00fcberl\u00e4\u00dft der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie Belege &#8211; bei Textilien mindestens ein einwandfreies Exemplar als Beleg &#8211; unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.<\/p>\n<p>7. Haftung<\/p>\n<p>7.1. Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt auszuf\u00fchren, insbesondere auch ihm \u00fcberlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgf\u00e4ltig zu behandeln. Er haftet f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Ein \u00fcber den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>7.2. Der Designer verpflichtet sich, seine Erf\u00fcllungsgehilfen sorgf\u00e4ltig auszusuchen und anzuleiten. Dar\u00fcberhinaus haftet er f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen nicht.<\/p>\n<p>7.3. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erf\u00fcllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur f\u00fcr eigenes Verschulden und nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>7.4. Mit der Genehmigung von Entw\u00fcrfen, Reinausf\u00fchrungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber \u00fcbernimmt dieser die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit von Text und Bild.<\/p>\n<p>7.5. F\u00fcr die vom Auftraggeber freigegebenen Entw\u00fcrfe, Texte, Reinausf\u00fchrungen und Reinzeichnungen entf\u00e4llt jede Haftung des Designers.<\/p>\n<p>7.6. F\u00fcr die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit und Eintragungsf\u00e4higkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.<\/p>\n<p>7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.<\/p>\n<p>8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen<\/p>\n<p>8.1. Im Rahmen des \u00fcbernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der k\u00fcnstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. W\u00fcnscht der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach der Produktion \u00c4nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer beh\u00e4lt den Verg\u00fctungsanspruch f\u00fcr bereits begonnene Arbeiten.<\/p>\n<p>8.2. Verz\u00f6gert sich die Durchf\u00fchrung des Auftrags aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erh\u00f6hung der Verg\u00fctung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit kann er auch Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer \u00fcbergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzanspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p>\n<p>9. Schlussbestimmungen<\/p>\n<p>9.1. Erf\u00fcllungsort ist Leipzig.<\/p>\n<p>9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen ber\u00fchrt die Geltung der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n<p>9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. 1.2. 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